Alles über Kfz-Kennzeichen

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Kategorie: AUTOPFLEGE

Das Kfz-Kennzeichen Ihres Autos, auch als Nummernschild bezeichnet, ist ein wesentliches und obligatorisches Element für die Identifizierung Ihres Autos. Das System existiert in Deutschland seit Mitte des 20. Jahrhunderts.

🇩🇪 Das Registrierungssystem in Deutschland
Kfz-Kennzeichen unterliegen in Deutschland der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgeführt wird. Unser existierendes System für Nummernschilder wurde 1956 eingeführt und 1994 kam noch das Euro-Kennzeichen dazu.

Das Kennzeichen besteht aus:

Unterscheidungszeichen bis zu 3 Buchstaben, die sich auf den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde beziehen. Einfacher gesagt: es zeigt an, wo Ihr Auto wohnt. Bei Umzug dürfen Sie Ihr existierendes Kennzeichen allerdings behalten.
Erkennungsnummer mit 1-4 Ziffern. Diese darf nicht mit null beginnen und kann in Ausnahmefällen auch 6 Ziffern haben.
Insgesamt darf das Nummernschild nicht mehr als 8 Zeichen haben.

Außerdem hat das Kennzeichen eine sogenannte Prüfplakette, die den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung anzeigt sowie eine Plakette für die Abgasuntersuchung. Dazu kommt noch die Zulassungsplakette oder Dienstsiegel des Stadt- oder Landkreises der Zulassungsstelle.

Konformes Nummernschild

In Deutschland werden Nummernschilder nach einer festgelegten DIN-Norm hergestellt und unterliegen gewissen Regeln:

  • DIN-Stempel vom Schilderpräger.
  • Die Kfz-Kennzeichen sind weiß mit schwarzer FE-Schrift, die besonders schwer zu fälschen ist.
  • Seit 1989 ist für Neuwagen eine LED-Reflexionsschicht Pflicht, damit die Kennzeichen auf der Straße reflektieren.
  • Kennzeichen sind 520 mm x 110 mm (eine Ausnahme gibt es für zweizeilige Kennzeichen).
  • Kfz-Kennzeichen müssen gut sichtbar am Auto angebracht sein, dürfen höchstens einen Neigungswinkel von 30° haben und nicht überdeckt werden.

Nicht konformes oder fehlendes Nummernschild

Das Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland verboten und es kann Bußgelder bis zu 60 € geben. Dabei ist es egal, ob Sie das Nummernschild verloren haben oder ob es geklaut wurde. So oder so müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich melden.

Auch das Abdecken oder die Manipulation des Kennzeichens kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eine Ausnahme gilt für ungestempelte Kennzeichen, wenn Sie gerne auf dem Weg sind, um Ihre Stempelplakette anbringen zu lassen oder bei Fahrten zur Hauptuntersuchung.

Kennzeicheninformationen

Das Nummernschild bietet Zugang zu vielen Informationen über ein Auto. Im Gegensatz zu anderen Ländern gehört das Kfz-Kennzeichen in Deutschland zum Fahrzeug und nicht zum Fahrzeughalter. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen, übernehmen Sie daher meistens auch das Kennzeichen.

Über das Kfz-Kennzeichen können Sie allerdings auch den Namen des Halters einsehen, die Anschrift, Model und Hersteller des Autos und das Kraftfahrzeugkennzeichen. Diese Informationen können Sie allerdings nicht ohne triftigen Grund erfragen wie z. B. bei einem Unfall oder Diebstahl.

Kann ich mein Nummernschild personalisieren?

Die gute Nachricht ist, dass Sie innerhalb gewisser Grenzen Ihr Nummernschild personalisieren können. Das Unterscheidungszeichen ist allerdings nicht veränderbar, aber bei der Erkennungsnummer haben Sie freie Wahl. Fast zumindest, denn je nach Bundesland gibt es gewisse Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Landesweit dürfen keine Buchstabenkombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund verwendet werden.

Wenn Ihre gewünschte Kombination unproblematisch und verfügbar ist, kriegen Sie diese meistens für 10,20 €. Bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde können Sie im Vorfeld erfragen, was zu haben ist und Ihr Wunschkennzeichen ggf. reservieren.

Wo kann ich ein Nummernschild machen lassen?

Nach dem Termin bei der Zulassungsbehörde geht es ab zum Schilderpräger. So ein Schilderdienst befindet sich oft in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Dabei muss man sich nicht um Qualitätsunterschiede sorgen, denn nur zertifizierte Präger dürfen in Deutschland amtliche Nummernschilder herstellen. Ein Satz mit neuen Kfz-Kennzeichen kostet meistens zwischen 20 und 30 €.

Wichtig ist, dass die Nummernschilder nach der Anfertigung noch von der Zulassungsstelle gestempelt werden müssen.Quelle Autobutler

Welche Nummernschildtypen gibt es sonst noch in Deutschland?

Saison­kenn­zeichenSaisonkennzeichen
Gilt für eine best. Zeits­panne

Versicherungs- & Steuer­ersparnis

Mindest­zeitraum: 2 Monate (max. 11 Monate)

Angabe d. Zulassungs­zeitraumes auf dem Schild
Ausfuhr­kenn­zeichenAusfuhr-Kennzeichen
Ausfuhrkenn­zeichen: für Überführungs­fahrten ins Ausland

Kennzeichen enthält Gültigkeits­tag

Nur mit bestandener HU & Ausfuhrversicherung
& mit roter Zulassungsplakette
Kurz­zeit­kenn­zeichenKurzzeit-Kennzeichen
Für einmalige Probe-, Prüfungs- & Überführungsfahrten

Nur für gewerbliche Fahrten

Gilt max. 5 Tage inkl. spezieller Kurzzeit­versicherung

Ablaufdatum am Kenn­zeichen + blaue Zulassungs­plakette ohne Landes­wappen
Rotes Kenn­zeichen/rote Nummern­schilderRotes Kennzeichen (Gewerbe)
Können an verschie­dene nicht zugelas­sene Kfz montiert werden

Für Händler und Werkstätten

Für Probe- & Überführungs­fahrten, beginnen mit den Nummern 06
Grünes Kenn­zeichen/grüne Nummern­schilderGrünes Kennzeichen
Identisch mit Standard­kennzeichen (nur grün)

Für steuerbe­freite Kfz wie landwirtschaft­liche Fahrzeuge, Schausteller­fahrzeuge, Arbeits­maschinen etc.

Finanzamt-Geneh­migung erforderlich
H-Kenn­zeichen (Old­timer)Oldtimer-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen gilt für Old­timer, die mind. 30 Jahre alt sind (ebenso eventuelle Umbauten)

H steht hinter den Ziffern

Oldtimer-Gut­achten

Ersparnis von Kfz-Steuern
Rotes 07-Kenn­zeichenRotes Oldtimer-Kennzeichen
Für sporadischen Einsatz von Old­timer (z. B. bei Oldtimer-Veran­staltungen)

Oldtimer-Gut­achten ebenfalls not­wendig

Ziffernkombination beginnt mit 07
Wechsel­kenn­zeichenFür zwei Kfz der gleichen Klasse, die aber zur selben Zeit nur an einem Kfz montiert werden dürfen

Zweiteilig: Neben­kenn­zeichen bleibt an einem Kfz, das Haupt­kenn­zeichen wird abwech­selnd montiert

Versicherungs­vergüns­tigungen für Zweit­wagen
Behörden­kenn­zeichenBehördenkennzeichen
Ein- bis fünfstellige Zahl als Erkennungs­nummer, keine Buchstaben
Rotes Kenn­zeichen für das Kfz-GewerbeRotes Kennzeichen (Gewerbe)
Verfügt über eine Stempel- aber nicht über eine Prüf­plakette. Beschrif­tung und Rand sind jeweils rot. Der Beginn der Kennungs­nummer ist stets die „06“.

Wird nur für Probe-, Über­führungs- und Prüfungs­fahrten von Kfz genutzt, die ansonsten nicht zugelassen sind.

Kann mehrfach ver­wendet werden, jedoch nur für gewerb­liche Zwecke (z. B. Händler)

Bedingungen: Bedarfs­nachweis, Gewerbe­schein, Versicherungs­nachweis
Zwei­zeiliges Kenn­zeichenZweizeiliges Kennzeichen
Nur gestattet, sofern die An­bring­ung eines einzei­ligen Schildes nicht möglich ist.

Auch für andere Kenn­zeichen möglich (z. B. Saison­kenn­zeichen)
Altes Kenn­zeichen (DIN-Schrift)Altes Kennzeichen (DIN-Schrift)
War bis Ende Oktober 2000 erhältlich, wurde vom Euro­kenn­zeichen abgelöst

Kennzeichen alter Art sind auch noch in weiteren Aus­füh­rungen vorhanden (rot, grün, Diplo­maten- und Behörden­kennzeichen usw.), entsprechend der jeweiligen Euro­kenn­zeichen, nicht jedoch als Old­timer- oder Saison­kenn­zeichen
Quelle Bussgeldkatalog.net
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