Das Kfz-Kennzeichen Ihres Autos, auch als Nummernschild bezeichnet, ist ein wesentliches und obligatorisches Element für die Identifizierung Ihres Autos. Das System existiert in Deutschland seit Mitte des 20. Jahrhunderts.
🇩🇪 Das Registrierungssystem in Deutschland
Kfz-Kennzeichen unterliegen in Deutschland der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgeführt wird. Unser existierendes System für Nummernschilder wurde 1956 eingeführt und 1994 kam noch das Euro-Kennzeichen dazu.
Das Kennzeichen besteht aus:
Unterscheidungszeichen bis zu 3 Buchstaben, die sich auf den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde beziehen. Einfacher gesagt: es zeigt an, wo Ihr Auto wohnt. Bei Umzug dürfen Sie Ihr existierendes Kennzeichen allerdings behalten.
Erkennungsnummer mit 1-4 Ziffern. Diese darf nicht mit null beginnen und kann in Ausnahmefällen auch 6 Ziffern haben.
Insgesamt darf das Nummernschild nicht mehr als 8 Zeichen haben.
Außerdem hat das Kennzeichen eine sogenannte Prüfplakette, die den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung anzeigt sowie eine Plakette für die Abgasuntersuchung. Dazu kommt noch die Zulassungsplakette oder Dienstsiegel des Stadt- oder Landkreises der Zulassungsstelle.
Konformes Nummernschild
In Deutschland werden Nummernschilder nach einer festgelegten DIN-Norm hergestellt und unterliegen gewissen Regeln:
- DIN-Stempel vom Schilderpräger.
- Die Kfz-Kennzeichen sind weiß mit schwarzer FE-Schrift, die besonders schwer zu fälschen ist.
- Seit 1989 ist für Neuwagen eine LED-Reflexionsschicht Pflicht, damit die Kennzeichen auf der Straße reflektieren.
- Kennzeichen sind 520 mm x 110 mm (eine Ausnahme gibt es für zweizeilige Kennzeichen).
- Kfz-Kennzeichen müssen gut sichtbar am Auto angebracht sein, dürfen höchstens einen Neigungswinkel von 30° haben und nicht überdeckt werden.
Nicht konformes oder fehlendes Nummernschild
Das Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland verboten und es kann Bußgelder bis zu 60 € geben. Dabei ist es egal, ob Sie das Nummernschild verloren haben oder ob es geklaut wurde. So oder so müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich melden.
Auch das Abdecken oder die Manipulation des Kennzeichens kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Eine Ausnahme gilt für ungestempelte Kennzeichen, wenn Sie gerne auf dem Weg sind, um Ihre Stempelplakette anbringen zu lassen oder bei Fahrten zur Hauptuntersuchung.
Kennzeicheninformationen
Das Nummernschild bietet Zugang zu vielen Informationen über ein Auto. Im Gegensatz zu anderen Ländern gehört das Kfz-Kennzeichen in Deutschland zum Fahrzeug und nicht zum Fahrzeughalter. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen, übernehmen Sie daher meistens auch das Kennzeichen.
Über das Kfz-Kennzeichen können Sie allerdings auch den Namen des Halters einsehen, die Anschrift, Model und Hersteller des Autos und das Kraftfahrzeugkennzeichen. Diese Informationen können Sie allerdings nicht ohne triftigen Grund erfragen wie z. B. bei einem Unfall oder Diebstahl.
Kann ich mein Nummernschild personalisieren?
Die gute Nachricht ist, dass Sie innerhalb gewisser Grenzen Ihr Nummernschild personalisieren können. Das Unterscheidungszeichen ist allerdings nicht veränderbar, aber bei der Erkennungsnummer haben Sie freie Wahl. Fast zumindest, denn je nach Bundesland gibt es gewisse Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Landesweit dürfen keine Buchstabenkombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund verwendet werden.
Wenn Ihre gewünschte Kombination unproblematisch und verfügbar ist, kriegen Sie diese meistens für 10,20 €. Bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde können Sie im Vorfeld erfragen, was zu haben ist und Ihr Wunschkennzeichen ggf. reservieren.
Wo kann ich ein Nummernschild machen lassen?
Nach dem Termin bei der Zulassungsbehörde geht es ab zum Schilderpräger. So ein Schilderdienst befindet sich oft in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Dabei muss man sich nicht um Qualitätsunterschiede sorgen, denn nur zertifizierte Präger dürfen in Deutschland amtliche Nummernschilder herstellen. Ein Satz mit neuen Kfz-Kennzeichen kostet meistens zwischen 20 und 30 €.
Wichtig ist, dass die Nummernschilder nach der Anfertigung noch von der Zulassungsstelle gestempelt werden müssen.Quelle Autobutler
Welche Nummernschildtypen gibt es sonst noch in Deutschland?
Saisonkennzeichen | Gilt für eine best. Zeitspanne Versicherungs- & Steuerersparnis Mindestzeitraum: 2 Monate (max. 11 Monate) Angabe d. Zulassungszeitraumes auf dem Schild |
Ausfuhrkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen: für Überführungsfahrten ins Ausland Kennzeichen enthält Gültigkeitstag Nur mit bestandener HU & Ausfuhrversicherung & mit roter Zulassungsplakette |
Kurzzeitkennzeichen | Für einmalige Probe-, Prüfungs- & Überführungsfahrten Nur für gewerbliche Fahrten Gilt max. 5 Tage inkl. spezieller Kurzzeitversicherung Ablaufdatum am Kennzeichen + blaue Zulassungsplakette ohne Landeswappen |
Rotes Kennzeichen/rote Nummernschilder | Können an verschiedene nicht zugelassene Kfz montiert werden Für Händler und Werkstätten Für Probe- & Überführungsfahrten, beginnen mit den Nummern 06 |
Grünes Kennzeichen/grüne Nummernschilder | Identisch mit Standardkennzeichen (nur grün) Für steuerbefreite Kfz wie landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge, Arbeitsmaschinen etc. Finanzamt-Genehmigung erforderlich |
H-Kennzeichen (Oldtimer) | Das H-Kennzeichen gilt für Oldtimer, die mind. 30 Jahre alt sind (ebenso eventuelle Umbauten) H steht hinter den Ziffern Oldtimer-Gutachten Ersparnis von Kfz-Steuern |
Rotes 07-Kennzeichen | Für sporadischen Einsatz von Oldtimer (z. B. bei Oldtimer-Veranstaltungen) Oldtimer-Gutachten ebenfalls notwendig Ziffernkombination beginnt mit 07 |
Wechselkennzeichen | Für zwei Kfz der gleichen Klasse, die aber zur selben Zeit nur an einem Kfz montiert werden dürfen Zweiteilig: Nebenkennzeichen bleibt an einem Kfz, das Hauptkennzeichen wird abwechselnd montiert Versicherungsvergünstigungen für Zweitwagen |
Behördenkennzeichen | Ein- bis fünfstellige Zahl als Erkennungsnummer, keine Buchstaben |
Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe | Verfügt über eine Stempel- aber nicht über eine Prüfplakette. Beschriftung und Rand sind jeweils rot. Der Beginn der Kennungsnummer ist stets die „06“. Wird nur für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten von Kfz genutzt, die ansonsten nicht zugelassen sind. Kann mehrfach verwendet werden, jedoch nur für gewerbliche Zwecke (z. B. Händler) Bedingungen: Bedarfsnachweis, Gewerbeschein, Versicherungsnachweis |
Zweizeiliges Kennzeichen | Nur gestattet, sofern die Anbringung eines einzeiligen Schildes nicht möglich ist. Auch für andere Kennzeichen möglich (z. B. Saisonkennzeichen) |
Altes Kennzeichen (DIN-Schrift) | War bis Ende Oktober 2000 erhältlich, wurde vom Eurokennzeichen abgelöst Kennzeichen alter Art sind auch noch in weiteren Ausführungen vorhanden (rot, grün, Diplomaten- und Behördenkennzeichen usw.), entsprechend der jeweiligen Eurokennzeichen, nicht jedoch als Oldtimer- oder Saisonkennzeichen |