Wissenwertes zu Winterreifen

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Kategorie: AUTOPFLEGE

Damit Sie sicher durch den Winter kommen, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Im Winter auf Winterreifen umrüsten

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M + S-Reifen gefahren werden. Als M+S-Reifen gelten Reifen, die für winterliche Wetterverhältnisse, vor allem bei Matsch sowie frischem und schmelzendem Schnee, besonders geeignet sind. Zulässige Winterreifen müssen eine der folgenden Kennzeichnungen an der Reifenflanke tragen: M + S, M & S, M. S. oder ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Das gilt auch für Allwetter- und Ganzjahresreifen.

Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 40 € fällig, sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.

Nicht nur Schnee und Eis machen Winterreifen erforderlich. Wenn die Temperaturen auf unter 7 Grad Celsius sinken, nimmt die Bodenhaftung von Sommerreifen ab. Der Bremsweg wird länger und das Fahrzeug gerät schneller ins Schleudern. Da nützen dann auch ESP und ABS nichts mehr.

Gesetzlich sind 1,6 Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen im Winter jedoch, für eine bessere Bodenhaftung wenigstens 4 Millimeter Profil auf den Reifen zu haben oder aber nach spätestens 10 Jahren die Reifen zu erneuern!

Warum Winterreifen besser greifen

Wenn die Durchschnittstemperaturen unter 7 Grad Celsius sinken, wird es höchste Zeit für einen Reifenwechsel. Denn Winterreifen bieten nicht nur bei winterlichen Straßenverhältnissen mehr Bodenhaftung, sondern bereits bei Temperaturen unter der 7-Grad-Grenze. Das hängt mit den Haftungseigenschaften der Reifen zusammen. Bei Kälte wird das Gummi der Sommerreifen hart und bietet keinen ausreichenden Halt mehr auf der Straße. Ganzjahresreifen sind zwar grundsätzlich besser für den Winter geeignet als Sommerreifen – verglichen mit Winterreifen sind sie aber nur ein Kompromiss. Wer im Winter täglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist oder eine längere Fahrt plant, sollte deswegen unbedingt mit Winterreifen fahren.

Bei Mietwagen unbedingt auf Winterreifen achten

Laut Gesetzt ist der Fahrer eines PKW für die Einhaltung der Winterreifenpflicht verantwortlich, nicht der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter. Deshalb haftet auch der Fahrer eines Mietwagens dafür, wenn am Fahrzeug keine Winterreifen montiert sind, nicht das Mietwagenunternehmen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Überlassung eines wintertauglichen Autos. Sie sollten sich also vor der Fahrt mit einem Leihwagen auf jeden Fall vergewissern, ob Winterreifen aufgezogen sind – auch zur eigenen Sicherheit!

Winterreifen-Aufkleber

Übrigens: Wer mit Winterreifen unterwegs ist, muss in seinem Auto einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anbringen. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 € bei einer möglichen Polizeikontrolle. Die Anbringung des Aufklebers übernimmt in der Regel der Reifenmontagebetrieb beim Aufziehen der Reifen.

Häufig stellen Sachverständige im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers fest. Ein Mangel, der seit 01.07.2012 als „erheblicher Mangel“ eingestuft werden muss und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge hat. Achten Sie daher beim Reifenaufziehen auf den Aufkleber oder besorgen Sie sich den Aufkleber kostenlos an Ihrer TÜV-STATION. Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit, schützen sich vor möglichen Bußgeldforderungen der Polizei und ersparen sich ggf. die Wiedervorführung Ihres Fahrzeuges im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Winterreifenpflicht im Ausland

Winterurlauber, die im Ausland ohne geeignete Bereifung unterwegs sind, gefährden den Kaskoversicherungsschutz. Außerdem wird es mancherorts richtig teuer, wenn Sie ohne Winterreifen unterwegs sind. Hier erfahren Sie, in welchen Ländern Winterreifen Pflicht sind.

  • Österreich:
    In ganz Österreich gilt seit 2008 die Winterreifenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen KFZ mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur dann bewegt werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Die Geldbuße für Verstöße beträgt 35 Euro, bei einer Verkehrsgefährdung sogar bis zu 5000 Euro!
  • Schweiz:
    Es gibt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Montage von Winterreifen kann aber von den Regionalverwaltungen vorgeschrieben werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region dann Pflicht.
  • Italien und Frankreich:
    Je nach Wetterlage werden hier Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben. Achten Sie auf entsprechende Hinweisschilder.
  • Skandinavien:
    In Finnland ist von Anfang Dezember bis Ende Februar die Verwendung von Winterreifen Pflicht. In Norwegen sind Winterreifen zwar auch vorgeschrieben, ausländische Fahrzeuge sind von dieser Regelung aber nicht zwingend betroffen. In Schweden waren Touristen bis vor kurzem von der Winterreifenpflicht ebenfalls ausgenommen. Inzwischen müssen aber alle Autos auf schwedischen Straßen mit Winterreifen unterwegs sein. Die Winterreifenpflicht in Schweden gilt vom 1. Dezember bis zum 31. März.
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