Wie ist der Bußgeldkatalog aufgebaut?
Bei dem deutschen Bußgeldkatalog handelt es sich quasi um ein Zusammenspiel aus Verstößen gegen das Verkehrsrecht und den jeweiligen Sanktionen, die bei Begehung dieser fällig werden. Dabei ist zunächst einmal jede Zuwiderhandlung mit einer sogenannten Tatbestandsnummer (TBNR) und einem Tatbestandstext versehen. Letzterer besteht aus einer Beschreibung des Verstoßes sowie einer Zusammenfassung der verletzten Paragraphen.
Hinzu kommt die Eingruppierung der Regelmissachtung in die Kategorie der A- bzw. der B-Verstöße. Diese ist jedoch nur dann von Bedeutung, wenn sich der auffällig gewordene Kraftfahrer noch in der Probezeit befindet und dementsprechend eine Fahrerlaubnis auf Probe (FaP) besitzt. Weiterhin sind die Anzahl der Punkte in Flensburg, die Höhe des Bußgeldes sowie die Dauer des Fahrverbots (FV) in Monaten im Bußgeldkatalog vermerkt.
Damit Sie sich davon ein Bild machen können, haben wir Ihnen im Folgenden einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog herausgesucht. Dieser zeigt, wie der Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer mit einem anschließenden Unfall festgehalten ist:
TBNR | Tatbestandstext | FaP-Pkt | Euro | FV |
---|---|---|---|---|
123626 | Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise *). Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 246.3 BKat; § 19 OWiG | A – 2 | 200 | 1 |
So funktioniert das Punktesystem in Deutschland
Das Flensburger Punktesystem wurde am 1. Mai 2014 einer Reform unterzogen. Seitdem umfasst es nicht mehr 18, sondern insgesamt nur noch bis zu 8 Punkte. Weiterhin wurde das altbekannte Verkehrszentralregister (VZR), in dem die Punkte gespeichert werden, in das Fahreignungsregister (FAER) umbenannt.
Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht werden laut Bußgeldkatalog je nach Schwere der Zuwiderhandlung geahndet. Haben Sie 8 Punkte auf Ihrem Konto erreicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Der Bußgeldkatalog sieht seit der Reform eine Ahndung nach einem 3-Punkte-Schema vor. Das heißt, dass bei einem Verstoß höchstens 3 Punkte in Flensburg auf einmal verbucht werden. Für einen genaueren Überblick folgt eine kleine Liste:
- 1 Punkt gibt es seit der Reform vom Jahre 2014 bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Hierzu zählen beispielsweise Vorfahrtsverstöße, eine fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung oder ein unerlaubtes Parken, das zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen führt.
- Eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder eine Straftat wird laut Flensburger Punktekatalog mit 2 Punkten geahndet. Hierzu gehören u.a. die Nichtbeachtung des Überholverbots mit Gefährdung sowie ab bestimmten Geschwindigkeiten ein unzureichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
- Bei Straftaten mit Führerscheinentzug werden laut Bußgeldkatalog 3 Punkte eingetragen. Dies gilt u. a. für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr wie z. B. bei Alkoholfahrten mit mehr als 1,09 Promille.
Tilgungsfristen: Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Nun kann es passieren, dass der Fahrer binnen weniger Monate mehrere Verstöße begeht, die laut Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Doch wann werden erteilte Punkte eigentlich wieder vom Konto gelöscht?
Wichtig: Seit der Punktereform im Jahr 2014 verjähren die Punkte unabhängig voneinander. Zuvor wurde der gesamte Tilgungsprozess gestoppt und musste von vorn beginnen, sobald neue Punkte hinzukamen. Aktuell verjährt jedoch jeder Punkt für sich selbst; der Verfall wird von neuen Punkten nicht beeinflusst.
Die Länge der Tilgungsfrist richtet sich, wie schon die Höhe der Bußgelder im Straßenverkehr und die Anzahl der Punkte, nach der Schwere des Verstoßes. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Tilgungsfristen gelten:
- 1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren.
- Verstöße gegen die StVO, die mit 2 Punkten geahndet werden, verjähren nach 5 Jahren.
- Straftaten, die laut Bußgeldkatalog mit 3 Punkten geahndet wurden, sind nach 10 Jahren getilgt.
Welcher Punktestand bringt welche Konsequenzen mit sich?
Es stellt sich die Frage, mit welchen Maßnahmen und Konsequenzen Sie bei welchem Punktestand zu rechnen haben. Da der Führerschein seit der Reform im Jahr 2014 bereits bei 8 Punkten entzogen wird, gilt es, insgesamt wachsam zu sein und sich über mögliche Konsequenzen und Gegenmaßnahmen rechtzeitig zu informieren.
Denn nicht nur wiegt jeder Punkt bei lediglich 8 Punkten umso schwerer, auch haben Sie beispielsweise ab einem Punktestand von 6 Punkten nicht mehr die Möglichkeit, im Rahmen eines Fahreignungsseminars Punkte in Flensburg abzubauen!
Welche Maßnahmen bei welchem Punktestand fällig werden, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
Punkte | Maßnahmen |
---|---|
1 bis 3 | Vormerkung im Fahreignungsregister (FAER) |
4 bis 5 | – Ermahnung – Hinweis, dass durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden kann |
6 bis 7 | – Verwarnung – Empfehlung der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Punkteabbau ist jedoch nicht mehr möglich) |
8 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Bußgeldkatalog 2022 im Überblick: Verstöße, auf die Punkte folgen
Nicht nur der Verkehrssicherheit zuliebe empfiehlt es sich, beim Fahren im Verkehr wachsam zu bleiben und vorsichtig zu fahren. Ihren Geldbeutel können Sie ebenfalls schonen, wenn Sie sich an geltendes Verkehrsrecht halten und so Bußgelder vermeiden. Des Weiteren drohen bei einigen Verstößen neben einer Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog auch Punkte in Flensburg.
Wie bereits erwähnt, wird bei einer Maximalanzahl von 8 Punkten der Führerschein entzogen. Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihren „Lappen“ angewiesen sind, sollten Sie daher die Verkehrsregeln ernst nehmen. Im Folgenden sehen Sie einige Beispiele für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld und zusätzlich einer Eintragung im Fahreignungsregister geahndet werden:
- Handy am Steuer: 100 Euro
- Kinder nicht (ausreichend) gesichert: 60 Euro
- Verstoß gegen Ladungssicherungspflicht mit Gefährdung: 60 Euro
- Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an Wetterverhältnisse angepasst (z. B. Fahren ohne Winterreifen): 60 Euro
- Fahren ohne Zulassung: 70 Euro
- Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung: 70 Euro
- Fußgängergefährdung im verkehrsberuhigtem Bereich: 75 Euro
- Haltegebot oder Zeichen der Polizei nicht befolgt: 70 Euro
- Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch unerlaubtes Parken: 65 Euro
- Hauptuntersuchung mehr als 8 Monate überschritten: 60 Euro
- Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger: 70 Euro
Andere Verstöße sind zwar mit einem höheren Bußgeld belegt, allerdings sieht der Bußgeldkatalog bzw. der Punktekatalog hier keine Eintragungen im Fahreignungsregister vor. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einige wichtige Beispiele hierzu:
Verstoß aus dem Bußgeldkatalog | Bußgeld |
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Verstoß gegen Sonn- & Feiertagsfahrtverbot | 120 € |
Fahren in Umweltzone ohne Plakette | 80 € |
Fehlende Kennzeichen | 60 € |
Abgedecktes Kennzeichen | 65 € |
Verletzung der Fahrtenbuchauflage | 100 € |
Quelle: bussgeldkatalog.de